Dispokredit

Der Dispokredit ist ein Kontokorrentkredit für Privatkunden, der dem Girokontoinhaber bereit gestellt wird und es diesem so Erlaubt, das Konto bis zu einer vereinbarten Summe zu überziehen. Voraussetzung für den Erhalt eines Dispokretites ist, ein in regelmäßigen Abständen eingehender Geldeingang. Im Gegenzug verpflichten sich die Banken den Dispokredit zur Verfügung zu stellen. Allerdings wird es für den Kunden teurer, wenn er den Rahmen des Kredites vom Dispokredit überzieht. Dann wird die Bank vom Kreditnehmer zusätzliche Zinsen verlangen, welche auch von der Laufzeit des Kredites abhängen. Die Rückzahlung und die Inanspruchnahme des Kredites erfolgt automatisch, der Kunde der Hausbank kann von seinem Konto ganz einfach und sicher seinen gewünschten Betrag des Kredites abheben. Sobald wieder Zahlungseingänge auf dem Girokonto eingehen, werden sich diese verringern und die noch ausstehende Kreditsumme um den abgemachten Betrag. In Anspruch werden immer die Zinsen vom Darlehen als Dispokredit genomme n.Hier sind auch die Unterschiede von Bank zu Bank sehr gewaltig, im günstigen Fall bezahlt man für einen Realkredit ungefähr 5% Zinsen, während die Zinsen bei einem Überziehungskredit bis zu 15% betragen können. Hier ist es eine Überlegung Wert, vielleicht einen andere Kreditform zu wählen, anstelle einen Dispokredit in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 1968 wurde dieser Überziehungskredit zu einer Absicherung der Verbraucher geschaffen, zum Beispiel können auch bei Ebbe in der Geldbörse die ganz wichtige Dinge bezahlt werden. Wenn auf dem Girokonto ein regelmäßiges Einkommen stattfindet, wird ein Dispokredit von der Bank gewährt. Der Rahmen des Dispokredits wird auf 2, oder bis zu 3 Monatseinkünfte beschränkt und im Gegenzug hierfür wird die Bank auf weitere Kreditsicherheiten verzichtet. Bleiben die regelmäßigen Einkünfte jedoch aus, kann die Bank den Dispokredit kündigen.

Dazu gibt es auch noch einen Starterdispo, damit man beim Übergang zum bei einem Kontowechsel keine Probleme gibt und es reibungslos funktioniert, räumt die Bank bei der Kontoeröffnung gerne einen Starterdispo in einer Höhe von 500€ ein. Dazu braucht man die letzte Gehaltsabrechnung wie bei den Selbstständigen einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid mit dem Kontoeröffnungsantrag ein. Dieser Starterdispo wird auf ein halbes Jahr befristet. Das heißt, bei einem Gehaltseingang wird sich der Starterdispo verlängern und automatisch dem Gehalt als ein Dispokredit angepasst. Doch für den Dispokredit ist eine positive Bonitätsprüfung Voraussetzung.