Beamtenkredit
Beamte und Beamtinnen sind Männer und Frauen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind. Anders als bei Arbeitern oder Angestellten werden deutsche Beamte nach der Ausbildung und einer erfolgreichen Laufbahnprüfung auf Lebenszeit ernannt. Sie haben dann den so genannten Beamtenstatus, der auch öffentlich-rechtliches Dienst- und Treuverhältnis genannt wird. Beamte können nicht kündigen, sondern müssen ihre Entlassung beantragen. Dieser Berufsgruppe ist es erlaubt einen Beamtenkredit oder -darlehen aufzunehmen. Da die Versorgungssituation dieses Personenkreises langfristig gesichert und planbar ist, sind andere Berechnungen möglich als beispielsweise bei einem befristet angestellten Arbeiter. Das Darlehen hat eine hohe Laufzeit zwischen zwölf und 20 Jahren, der Festzins ist relativ günstig und die Höhe des Kredits kann 24-mal so viel sein wie das Nettoeinkommen des Antragstellers. Der Beamtenkredit ist frei verwendbar, allerdings müssen alle anderen laufenden Darlehen - außer bestehende Baufinanzierung en - damit bezahlt werden. In der "stillen Gehaltsabtretung" wird zusätzlich vereinbart, dass der Verdienst eingezogen werden kann, wenn der Beamte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, außerdem sollte kein negativer Schufa-Eintrag vorliegen, da sonst der Antrag auf einen Beamtenkredit abgelehnt werden kann. Meist sind diese Kredite eine Zusammenstellung aus einem tilgungsfreien Darlehen und einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder einer Kapitallebensversicherung - die Kreditsumme bleibt monatlich gleich und nach der Laufzeit wird das Beamtendarlehen durch die Leistungen aus der Renten- oder Lebensversicherung abgelöst. Die Höhe der monatlichen Raten setzt sich aus dem Kreditzins und dem Beitrag zur Versicherung zusammen, wobei Sondertilgungen möglich sind. Ein Beamtenkredit ist eine günstige und langjährige Finanzierungsform bei der alleine nur der Beamtenstatus als Sicherheit dient.
